Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DPF24 – Dipl.Ing. FH Rudolf Bullinger
Am Lerchholz 7
86447 Todtenweis

 

§ 1 Vertragsgegenstand
Die Fa. DPF24 reinigt Rußfilter, Rußpartikelfilter, Partikelfilter, Dieselpartikelfilter (DPF) für PKW, Transporter, LKW , Busse, Bau- und Industriemaschinen im Kundenauftrag, und schickt die gereinigten Filter an den Kunden zurück.

 

§ 2 Auftragserteilung
1. Die Aufträge sind für die Fa. DPF24 erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Schriftform.
2. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen auf elektronischem Wege, wird DPF24 den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von DPF24 gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen per Email zugesandt.

 

§ 3 Auftragsdurchführung
DPF24 wird die Leistungen nach einem eigenen, speziell entwickelten Verfahren sowie nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ausführen. Im Ergebnis wird der Filter zu etwa 98% von Ruß- und Aschepartikeln befreit und die Messwerte eines fabrikneuen Filters erreichen. Durch das von der Fa. DPF24 entwickelte Reinigungsverfahren werden weder der Filtereinsatz noch das Filtergehäuse angegriffen. Die Partikelfilter werden zerlegt und müssen je nach Konstruktion aufgetrennt und wieder verschweißt werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederaufbereitung des Filters ist dessen mechanische Unversehrtheit, d.h. die Filterkeramik darf weder gebrochen noch rissig sein und das Filtergehäuse darf keine schwerwiegenden Beschädigungen oder Durchrostungen aufweisen. Darüberhinaus müssen die Filter von sämtlichen Anbauteilen, wie Druck- und Temperatursensoren/-leitungen, etc. befreit sein. Für abgebaute oder verlorene Anbauteile kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere dann nicht, wenn sie von DPF24 demontiert werden müssen.

 

§ 4 Selbstreinigungsversuche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäß über vorangegangene Selbstreinigungsversuche oder chemische Vorbehandlungen des Filters zu informieren. Andernfalls kann keine Garantie auf die Reinigungsleistung übernommen werden und Rückerstattungsansprüche entfallen.

 

§ 5 Reinigungsdauer
Die Reinigungsdauer ist abhängig vom Verschmutzungsgrad des Filters. Die Laufzeit eines Reinigungsprozesses beträgt 24 Stunden. Unter Umständen muss die Reinigung wiederholt werden, wodurch sich die Laufzeiten entsprechend erhöhen können. Für die Abholung und den Rücktransport des Filters sind wenigstens 2 Tage einzukalkulieren.

 

§ 6 Abholung und Rücktransport
Die Kosten für die Abholung und den Rücktransport des Filters werden von DPF24 übernommen. Express-Lieferdienste auf Kundenwunsch werden extra berechnet. Bei Abholung obliegt dem Kunden die Verantwortung für eine ausreichende, zweckmäßige Verpackung.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen
Der zu zahlende Betrag ist in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Mit Beginn der Auftragsdurchführung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gereinigte Filter werden erst nach Zahlungseingang oder gegen Zusendung des Zahlbeleges an den Auftraggeber zurückgesendet.

 

§ 8 Leistungserfolg, Garantie
Im Anschluss an eine erfolgreiche Reinigung besitzt der Partikelfilter eine vergleichbare Qualität und Reinheit wie ein fabrikneuer Filter, d. h. der Filter wird solange gereinigt, bis er zu 98% von Ruß- und Aschepartikeln befreit ist und die Messwerte eines fabrikneuen Filters aufweist. Die Garantie zielt auf den Reinigungserfolg des Filters. Unter normalen Betriebsbedingungen und bei einwandfrei funktionierendem Motor ist eine Lebensdauer ähnlich der eines Neufilters zu erwarten. Die Lebensdauer des Filters hängt wesentlich von einer optimalen Kraftstoffverbrennung und der damit verbundenen Rußbildung des Motors ab. Dies betrifft auch die ordnungsgemäße Funktion der Motorsteuerung und dessen Sensorik, des Turboladers und des Abgasrückführventils (AGR), Katalysators, etc. und den sachgemäßen Einbau des Filters. Insofern kann für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit gereinigter Filter keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden.

 

§ 9 Haftungsausschluss
1. Für den Fall dass die Firma DPF24 nicht in der Lage ist, den Filter zu reinigen, entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Weitere Ansprüche des Kunden sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
2. Bei unsachgemäßem Ein- oder Ausbau oder sonstigen Beschädigungen des Filters durch die Firma DPF24 stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
3. Im Falle der Nachbesserung haftet die Fa. DPF24 jedoch in keinem Fall für sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit den Nachbesserungsarbeiten entstehen (z.B. Ein- und Ausbaukosten des Kunden, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, entgangener Gewinn oder anderweitige Schäden), es sei denn, die mangelhafte Leistung ist durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden.

 

§ 10 Widerrufsklausel für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber DPF24 zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist, sobald DPF24 mit der Ausführung der Leistung oder der Abholung des zu reinigenden Filters begonnen hat.

 

§ 11 Eigentums- und Urheberrechte
Für alle im Zusammenhang des Reinigungsauftrages erstellten Dokumente, Auftragsunterlagen, Prüfprotokolle, etc. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von DPF24 dürfen diese Dokumente Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 12 Schlussbestimmungen
Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der Fa. DPF24. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Fa. DPF24, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
 
 
Stand 07/2017